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   OLG Hamm, 14.11.2013 - II-2 WF 238/13   

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OLG Hamm, 14.11.2013 - II-2 WF 238/13 (https://dejure.org/2013,41290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2013 - II-2 WF 238/13 (https://dejure.org/2013,41290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2013 - II-2 WF 238/13 (https://dejure.org/2013,41290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 78 Abs. 2 FamFG; 1674 BGB
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Der Senat habe seinerzeit die Beiordnung in dem Verfahren II-2 WF 213/11 ausgesprochen.

    Vorliegend ist das Merkmal der "tatsächlichen Verhinderung" im Sinne des § 1674 BGB ist mit erheblichen Unsicherheiten sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen wie auch der rechtlichen Würdigung behaftet, so dass eine Beiordnung erforderlich erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2012 - II-2 WF 213/11 - FamRZ 2012, 1657).

    Ein tatsächliches Ausübungshindernis ist nur dann anzunehmen, wenn der wesentliche Teil der Sorgerechtsverantwortung nicht mehr von dem Elternteil selbst ausgeübt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2012 - II-2 WF 213/11 - FamRZ 2012, 1657).

    Hieraus folgt, dass eine bloße physische Abwesenheit nicht ausreicht, wenn der vermeintlich verhinderte Elternteil, etwa durch den anderen Elternteil oder Hilfskräfte, das Kind versorgt weiß und auch aus der Ferne Einfluss auf die Ausübung der elterlichen Sorge nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - XII ZB 80/04 - FamRZ 2005, 29; Senat, Beschluss vom 27. März 2012 - II-2 WF 213/11 - FamRZ 2012, 1657).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Entscheidend ist dabei, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage eines Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427).

    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).

  • OLG Dresden, 16.06.2010 - 20 WF 460/10

    Beiordnung Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Ob die Beiordnung im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG erforderlich erscheint, hängt also davon ab, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).

    Auch ein bemittelter Verfahrensbeteiligter beurteilt die Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung seiner eigenen subjektiven Fähigkeiten und damit danach, ob er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage ist, zu den verfahrensgegenständlichen Streitfragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne anwaltliche Unterstützung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2010 - 20 WF 460/10 - FamRZ 2010, 2006).

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Hieraus folgt, dass eine bloße physische Abwesenheit nicht ausreicht, wenn der vermeintlich verhinderte Elternteil, etwa durch den anderen Elternteil oder Hilfskräfte, das Kind versorgt weiß und auch aus der Ferne Einfluss auf die Ausübung der elterlichen Sorge nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - XII ZB 80/04 - FamRZ 2005, 29; Senat, Beschluss vom 27. März 2012 - II-2 WF 213/11 - FamRZ 2012, 1657).
  • OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02

    Keine Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen Verbüßung von Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08

    Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Hinzukommen muss, dass aufgrund des Untertauchens die Kommunikationsmöglichkeiten, die unabdingbare Voraussetzung für die Möglichkeit der Ausübung des elterlichen Sorgerechts sind, nicht in ausreichendem Maße gegeben sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2008 - 9 UF 53/08 - FamRZ 2009, 237).
  • OLG Rostock, 30.11.2007 - 10 WF 204/07

    Prozesskostenhilfeantrag für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Anders als etwa die allein deklaratorisch wirkende Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis nach § 1673 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.11.2007 - 10 WF 204/07 - FamRZ 2008, 1090), tritt bei einer tatsächlichen Verhinderung erst mit der gerichtlichen Feststellung der Verhinderung das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 Abs. 1 BGB ein.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2001 - 5 WF 137/01

    Elterliche Sorge, Ruhen, Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01

    Kindesvermögenermögen, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen

  • OLG Köln, 01.06.1977 - 16 Wx 51/77
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2015 - 23 EK 2/15

    Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer: Anspruch auf Entschädigung

    Der vom Antragsteller genannte Betrag von "mindestens" 1.200 ? je Verfahren stellt keine Obergrenze dar; der Prozesskostenhilfeantrag ist so zu verstehen, dass der Antragsteller einen unbezifferten Klageantrag unter Angabe eines Mindestbetrages stellen will, was zulässig ist (OLG Hamm MDR 2014, 284).
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